Geräteprüfung in der Schweiz: Sicherheit am Arbeitsplatz

Eine periodische Geräteprüfung ist schweizweit für alle Unternehmen obligatorisch, die ihren Mitarbeitenden elektrische Geräte zur Verfügung stellen, welche vom Niederspannungsnetz versorgt werden.

Bei entric treffen sie ausschliesslich auf professionelles Fachpersonal, denn unser Team besteht aus Experten im Bereich der Elektrosicherheit. Alle unsere Mitarbeitenden sind ausgebildete Elektrosicherheitsberater. Sie wünschen sich eine umfassende Beratung zum Thema Geräteprüfung und ein wirklich sicheres Arbeitsumfeld für Sie und Ihre Mitarbeitenden? Erfüllen Sie Ihre Pflicht durch regelmässige Kontrollen in Ihrem Betrieb. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Geräteprüfung.

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Geräteprüfung in der Schweiz: Unterschätzte Verantwortung

Geräteprüfungen sind in allen Unternehmen wichtig, in denen Elektrogeräte regelmässig im Einsatz stehen. Warum zeigt folgendes Beispiel: Sie sind in der Montageabteilung Ihrer Firma nach Feierabend mit einem Staubsauger unterwegs, weil die Arbeitsplätze wie jeden Tag sauber hinterlassen werden sollten. Bei der Verschiebung zwischen zwei Arbeitsplätzen muss das Kabel von Hand transportiert werden, um eine Ecke besser erreichen zu können. Beim Anfassen des Kabels passiert es: Sie erleiden einen Stromschlag, weil sich ein Teil der Kabelisolation durch die rege Nutzung des Staubsaugers abgelöst hat.

Ein ähnliches Szenario hat sich bei uns in der Schweiz genau so im Jahr 2022 mit einer Scheuermaschine ereignet (siehe Broschüre “Aus Unfällen lernen 2022” von Electrosuisse, S.13). Oft sind fehlende Geräteprüfungen und manipulierte Schutzeinrichtungen das Problem, welches zu Unfällen mit ortsveränderlichen Elektrogeräten führt. Sie als Arbeitgeber sind in der Pflicht, sich und Ihre Mitarbeitenden vor genau diesen Gefahren zu schützen. Wie können Sie das tun? Ein umfassendes Gesamtsicherheitskonzept mit regelmässig vorgesehenen Geräteprüfungen schafft die nötige Sicherheit in Ihrem Betrieb. Unsere kompetenten Elektrosicherheitsberater helfen ihnen dabei.

So läuft die Prüfung elektrischer Geräte ab

Der Ablauf einer Geräteprüfung ist in der Norm SNG 482638 im Detail geregelt. Wichtig bei der Durchführung der Prüfung ist, dass die Umgebungsbedingungen am Prüfort den Bedingungen während des Betriebs des zu prüfenden Gerätes entsprechen. Die Geräte werden mit einem automatischen Gerätetester oder mit einzelnen Messgeräten getestet.

Eine Geräteprüfung in der Schweiz ist in folgende Teilschritte unterteilbar:

  • Sichtprüfung
  • Messung (Schutzleiterprüfung, Isolationswiderstand, Ableitstrom)
  • Erprobung, Funktionsprüfung
  • Dokumentation der Geräteidentifikation (Geräteart- und -nummer), angewandter Norm, Messwerte, Ergebnisse der Prüfungen, verwendete Prüfgeräte, Prüffristen, Prüfdatum, Name des Prüfers
  • Auswertung und Festlegung des nächsten Prüfungstermins
  • Kennzeichnung (Prüfsiegel u/o Barcode, kann auch gleich für Inventarisierung verwendet werden)

Wie oft und in welchen Abständen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden müssen

Wenn Sie sich noch nie mit Geräteprüfungen in Ihrem Unternehmen auseinandergesetzt haben, mag das Thema zu Beginn etwas überfordern. Was genau muss man konkret tun, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen? Wie oft muss ich welches Gerät prüfen lassen? Gibt es Geräte, die von der Prüfpflicht ausgenommen sind? Kurz gesagt: Das Ziel der Gesetzgebung ist nicht, dass jede Kaffeemaschine in einem Büro jedes Jahr geprüft werden muss. Es gilt der Grundsatz: Je öfter und je mechanisch anspruchsvoller ein Gerät im Einsatz ist, umso regelmässiger muss es geprüft werden. Vereinfacht können die Prüfzyklen für Geräteprüfungen wie folgt eingeteilt werden:

  • Geräte in täglichem Gebrauch und mit schwerer Abnutzung (z. B. Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Geräte auf Baustellen): Jährliche Kontrolle
  • Geräte, welche nur ab und zu genutzt werden, aber trotzdem schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind: Kontrolle alle zwei bis drei Jahre (z. B. Staubsauger, Bodenscheuermaschine)
  • Geräte, die weder mechanisch beansprucht noch schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind: Von der Prüfpflicht ausgenommen, keine regelmässige Geräteprüfung notwendig (z. B. PC-Monitore, Drucker)

Auch der Einsatzort hat einen Einfluss auf den Prüfzyklus. Geräte, die im Freien oder in einer Werkstatt eingesetzt werden, sind einem grösseren Risiko ausgesetzt als Geräte, die in einem Büro stehen. Die genauen gesetzlichen Vorschriften zum Thema Geräteprüfungen finden Sie im Absatz “Normen und Vorschriften für Arbeitgeber”.

Sicherheitskonzept inkl. Geräteprüfung: Ab 10 Mitarbeiter Pflicht

Ein sauber ausgearbeitetes Gesamtsicherheitskonzept mit Risikobeurteilung für die einzelnen Arbeitsbereiche gibt die Prüfperioden für einzelne Geräte genau vor – es bestimmt also der Arbeitgeber aufgrund von verschiedenen Kriterien aus der Praxis. Das Sicherheitskonzept, in dem auch das Thema Geräteprüfungen schriftlich festgehalten ist, ist ab einer Unternehmensgrösse von zehn Mitarbeitenden Pflicht. In diesem Konzept wird allgemein geregelt, wie das Thema Elektrosicherheit bei ihnen im Betrieb gelebt wird. Die Mitwirkung von Mitarbeitenden wird zum Beispiel oft unterschätzt, denn die meisten Probleme mit Elektrogeräten können direkt bei einer Sichtprüfung gefunden werden. Ihre Mitarbeitenden sind somit die erste Verteidigungslinie gegen Elektrounfälle, wenn sie auf das Thema sensibilisiert werden.

Sie wissen nicht, wie Sie das Thema Geräteprüfung und Erstellung eines Gesamtsicherheitskonzepts genau angehen sollen? Kein Problem. entric hilft Ihnen gerne bei der Ausarbeitung eines konkreten Plans für regelmässige Geräteprüfungen in Ihrem Betrieb. Wir prüfen nicht nur, sondern beraten Sie erst kompetent zu den Bereichen, wo dies Sinn macht, und unterstützen Sie gesamthaft beim Thema Elektrosicherheit.

Weitere Informationen finden Sie bei Electrosuisse im FAQ „Wiederkehrende Prüfungen“.

Normen und Vorschriften für Arbeitgeber

Geräteprüfungen sind für Unternehmen in der Schweiz Pflicht. Doch was genau schreibt der Gesetzgeber vor? Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) enthält Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Im Art. 82 unter dem Abschnitt “Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer” ist geregelt, dass Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen alle Massnahmen “die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind”.

Noch treffender beschreibt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) im Art. 32b die notwendigen Massnahmen zur Instandhaltung von Arbeitsmitteln. Dieser Artikel schreibt vor, dass Arbeitsmittel gemäss Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten sind und die Instandhaltung zu dokumentieren ist.

Diese Vorgaben bedeuten in der Praxis unter anderem, dass schweizweit in regelmässigen Abständen Geräteprüfungen von Arbeitsgeräten durchgeführt werden müssen. Die Kontrolle ortsveränderlicher Betriebsmittel sind in der Norm SNG 482638:2018 von Electrosuisse geregelt. Diese gibt Aufschluss über die Anwendung der Normen SN EN 50678 «Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmassnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur» und der SN EN 50699 «Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte» in der Schweiz.

Auf eine regelmässige Prüfung kann verzichtet werden bei Geräten, die weder mechanisch beansprucht noch schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, wie z. B. Monitoren, Computern oder Druckern.

Mess- und Prüfprotokoll bei der (Wiederholungs-)Prüfung von Elektrogeräten

Bei jeder Erst- und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten wird ein Prüfbericht ausgestellt. Der Ablauf einer Geräteprüfung (siehe Abschnitt weiter oben) wird darin dokumentiert. Dazu gehören z. B. Angaben zur Art der geprüften Geräte, der Grund der Prüfung sowie die vorgenommenen Messungen. Anhand des ausgefüllten Protokolls können Sie für jedes geprüfte Gerät beurteilen, wie der Zustand des Geräts aus Sicht der Elektrosicherheit ist.

Ein Beispielprotokoll für eine Geräteprüfung bei entric können Sie hier herunterladen.

Notwendige Ausbildungen und Kurse für Geräteprüfungen

Die Ausbildung zum Geräteprüfer in der Schweiz dauert je nach Vorkenntnissen einen halben oder einen ganzen Tag. Elektroinstallationspersonal EFZ aber auch “elektrotechnisch unterwiesene Personen” können diese absolvieren und sind dann zur Prüfung von elektronischen Geräten zugelassen. Dies bedeutet, dass neben sehr erfahrenem Fachpersonal auch Quereinsteiger ohne grössere Vorbildung für Geräteprüfungen eingesetzt werden können. Mit Hilfe von modernen Prüfgeräten geht die Prüfung elektrischer Betriebsmittel einfach und schnell. Sollten dabei jedoch Probleme auftauchen, sind ein ausgeprägtes Fachwissen und jahrelange Erfahrung im Bereich Elektrosicherheit unabdingbar. Wenn ein Gerät einen Messwert nicht erfüllt, kann dies auf einen echten Defekt oder auf eine fehlerhafte Messung (z. B. Anwenderfehler bei der Verwendung des Prüfgeräts) zurückzuführen sein. Nur Experten mit mehr Fachwissen und langer Erfahrung können dies genau feststellen und so unnötige Beanstandungen sowie Mehraufwand für Ihr Unternehmen vermeiden.

Bei entric profitieren Sie von einer Geräteprüfung durch Profis. Unsere Mitarbeitenden sind alle mindestens ausgebildete Elektro-Sicherheitsberater mit mehrjähriger Erfahrung. Wir helfen Ihnen auch bei komplexen Herausforderungen kompetent weiter und klären Sie über alle möglichen Risiken und Herausforderungen bei der Arbeit mit elektronischen Geräten und Anlagen umfassend auf.

Prüfung elektrischer Geräte: Das sind die Kosten für Bern, Solothurn und den Rest der Schweiz

Die Prüfung von elektrischen Geräten kann nach Anzahl Geräten oder Stunden abgerechnet werden. Bei der entric AG bezahlen Sie einen Stundensatz von CHF 135 plus CHF 10 für das benötigte Messgerät pro Stunde und die benötigten Prüfetiketten. Die Übersicht über unsere Preise für Geräteprüfung im Detail finden Sie hier auf unserer Preisliste.

Wir bei entric sind davon überzeugt, dass Sie so eine gute Prüfqualität für einen fairen Preis erhalten. Bei anderen Anbietern werden Preise von CHF 20 – 30 pro Gerät verlangt, wobei ein erfahrener Prüfer zehn oder mehr Geräte pro Stunde prüfen kann. Dies führt zu unfair hohen Preisen pro Stunde. Ihr Vorteil bei entric: Wenn Sie viele Geräte zu prüfen haben, profitieren Sie mit der Stundenpauschale überproportional mehr. Darum jetzt eine Geräteprüfung bei entric buchen.

Wer ist für die Prüfung von Elektrogeräten und Betriebsmitteln verantwortlich?

Für Sicherheit am Arbeitsplatz und damit auch für periodische Geräteprüfungen ist immer der Arbeitgeber verantwortlich.

Wie oft ist eine Geräteprüfung sinnvoll?

Das kommt auf die Nutzungsdauer und -intensität der zu prüfenden Geräte an.

Geräte im Büro wie z. B. Drucker, PC-Monitore oder Kaffeemaschinen sind von der Prüfpflicht ausgenommen.

Ab und zu genutzte Geräte, welche schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen alle 2-3 Jahre geprüft werden.

Häufig und intensiv genutzte Elektrogeräte (z. B. Bohrmaschinen, die auf einer Baustelle genutzt werden) sind ein Mal pro Jahr einer Geräteprüfung zu unterziehen.

Was kostet eine Prüfung elektrischer Geräte in der Schweiz?

Die Kosten sind je nach Anbieter unterschiedlich. Bei entric bezahlen Sie CHF 145 pro Stunde für den Messspezialisten und das benötigte Prüfgerät, sowie die Prüfetiketten. Bei anderen Firmen wird z. T. pro Gerät abgerechnet und ein Fixpreis von CHF 20 - 30 verlangt.

Je nach Menge der zu prüfenden Geräte ist eine Abrechnung pro Gerät oder pro Stunde vorteilhafter für Sie. Bei entric profitieren Sie bei grossen Mengen an zu prüfenden Geräten und wenn Sie zusätzlich Unterstützung beim Erstellen eines Sicherheitskonzepts benötigen.

Wie läuft eine Geräteprüfung ab?

In der Schweiz geschieht eine Geräteprüfung in den folgenden Schritten:

Sichtprüfung, Messung (Schutzleiterprüfung, Isolationswiderstand, Ableitstrom), Funktionsprüfung, Dokumentation, Auswertung und Festlegung des nächsten Prüfungstermins, Kennzeichnung der geprüften Geräte.