Beglaubigungen von PV-Anlagen im Raum Bern, Solothurn und dem Rest der Schweiz
Die entric AG ist sowohl unabhängiges Kontrollorgan wie auch eine akkreditierte Inspektionsstelle mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Elektrosicherheit von erneuerbaren Energiesystemen wie z.B. Photovoltaik. Wir führen Beglaubigungen von PV-Anlagen in den Kantonen Solothurn, Bern und dem Rest der Schweiz fachgerecht durch.
Beglaubigungen erfolgen gemäss Herkunftsnachweis- und Kennzeichnungsverordnung (HKSV), Energieförderungsverordnung (EnFV) sowie dem Leitfaden von Pronovo.
Gemeinsam mit einem unserer Kunden durften wir bereits eine Vielzahl an PV-Projekten umsetzen. Die Einschätzung von Raffael Fischer, Leiter Elektro am Standort Zuchwil von Helion, finden Sie unter dem folgenden Link.
Was ist eine Beglaubigung von PV-Anlagen?
Die Förderprogramme des Bundes insbesondere die Einmalvergütungen (EIV, KLEIV oder GREIV), setzen voraus, dass die PV-Anlage durch eine unabhängige Stelle beglaubigt wird. Die Einreichung der Beglaubigung erfolgt über das Kundenportal von Pronovo und sollte spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Zusätzlich ist die Beglaubigung Grundlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN), welche den ökologischen Ursprung des produzierten Solarstroms gegenüber Abnehmern, Netzbetreibern und Behörden dokumentieren. Nur dank diesen Herkunftsnachweisen kann eine detaillierte Energiestatistik erstellt werden.
Die Beglaubigung ist somit der formelle Nachweis:
- der korrekten Ausführung der Messanordnung bei Netto- oder Überschussmessungen;
- der eindeutigen Zuordnung von Produktion, Eigenverbrauch und Einspeisung;
- der Plausibilität der erfassten Messwerte;
- der Funktionsfähigkeit und Förderfähigkeit der Anlage.
Ablauf einer PV-Beglaubigung:
Die Beglaubigung stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung dar und wird objektbezogen durch qualifizierte Fachpersonen vor Ort durchgeführt. Der Ablauf ist strukturiert und nachvollziehbar aufgebaut:
- Sichtprüfung der Photovoltaik-Anlage (Module, Wechselrichter, Verkabelung).
- Kontrolle der installierten Mess- und Zähleinrichtungen.
- Prüfung der Messanordnung und des Messkonzepts inkl. Messpunktbezeichnungen.
- Plausibilitätsprüfung der gemessenen Produktionsdaten seit Inbetriebnahme.
- Abgleich der technischen Unterlagen (Abnahmeprotokoll bzw. SiNa, einpoliges Messschema).
- Dokumentation der Prüfergebnisse.
- Einreichung der Beglaubigung über das Pronovo-Kundenportal oder per Formular.
Festgestellte Abweichungen werden sachlich dokumentiert.
Für welche PV-Anlagen ist eine Beglaubigung erforderlich?
Eine Beglaubigung ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:
- neu erstellte PV-Anlagen (ab 2 kWp Anlagenleistung);
- Erweiterungen bestehender PV-Anlagen;
- Anlagen mit Antrag auf Einmalvergütung (EIV / KLEIV / GREIV);
- Anlagen zur Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN);
- Grossanlagen über 100 kWp (akkreditierte Inspektion zwingend);
- Anlagen in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) oder Arealnetzen.
FAQ PV-Beglaubigungen
Die Beglaubigung muss durch eine unabhängige und autorisierte Stelle erfolgen. Kontrollorgane und Netzbetreiberinnen dürfen nur PV-Anlagen beglaubigen, von denen sie rechtlich entflochten sind. Für Anlagen über 100 kWp ist zwingend ein akkreditiertes Inspektionsorgan gemäss ISO/IEC 17020 erforderlich.
Die Beglaubigung kleinerer PV-Anlagen erfolgt durch zugelassene Kontrollorgane. Für Grossanlagen über 100 kWp ist eine akkreditierte Inspektion durch eine nach ISO/IEC 17020 anerkannte Inspektionsstelle Typ A erforderlich. Die entric AG verfügt über diese SAS-Akkreditierung unter der Nummer SIS 232.
Nein. Die Beglaubigung fokussiert auf die Messanordnung, Anlagedaten und Fördervoraussetzungen und wird meistens mit der unabhängige Abnahmekontrolle kombiniert. Eine periodische Elektrokontrolle nach NIV ist jedoch ein separates Verfahren mit anderer Zielsetzung.
Eine Beglaubigung ist in der Regel bei neuen Anlagen, Erweiterungen sowie bei Anträgen auf Einmalvergütung und Herkunftsnachweisen (HKN) notwendig. Bei Anlagen über 100 kWp muss diese zwingend von einer akkreditierten Stelle durchgeführt werden.
Die Dauer richtet sich nach Anlagengrösse, Anzahl Messpunkte und Komplexität des Messkonzepts. Einfache Anlagen können oft innerhalb von 1-2 Stunden "vor Ort" beglaubigt werden. Bei Grossanlagen oder ZEV-Strukturen wird mehr Zeit benötigt.