Eingeschränkte Installationsbewilligungen

Verfügt Ihr Unternehmen über eine eingeschränkte Installationsbewilligung nach NIV Art. 13, 14 oder 15?

Dann sind regelmässige Inspektionen des Personals durch eine akkreditierte Inspektionsstelle ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der Installationsarbeiten und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Arbeitssicherheit.

Wir führen diese akkreditierte Inspektionen nach den Anforderungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) sowie den Vorgaben des ESTI durch. Unser Ziel ist es, die Sicherheit elektrischer Installationen zu überprüfen und die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu beurteilen.

Unsere Leistungen

Wir bieten akkreditierte Inspektionen für:

  • NIV Art. 13 – Arbeiten an betriebseigenen elektrischen Installationen;
  • NIV Art. 14 – Installationen an besonderen elektrischen Anlagen wie z.B. Förder- und Hebeanlagen, Photovoltaikanlagen, stationäre Batterieanlagen, etc;
  • NIV Art. 15 – Anschluss elektrischer Betriebsmittel und Geräte.

Jede Inspektion wird unabhängig, objektiv und nach den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen durchgeführt.

Während der Inspektion werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • fachgerechte Ausführung der Installationsarbeiten;
  • Einhaltung der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV);
  • Vollständigkeit der technischen Dokumentation;
  • Mess- und Prüfprotokolle;
  • Zustand und Eignung der Mess- und Prüfgeräte;
  • Organisation und Verantwortlichkeiten innerhalb des Betriebs;
  • Umsetzung der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen.

Nach Abschluss erhalten Sie einen übersichtlichen Inspektionsbericht mit den Ergebnissen.

Regelmässige Inspektionen tragen dazu bei:

  • die elektrische Sicherheit zu gewährleisten;
  • gesetzliche Anforderungen einzuhalten;
  • Mängel frühzeitig zu erkennen;
  • die Qualität der Installationsarbeiten sicherzustellen.

Ihre Vorteile

Als akkreditierte Inspektionsstelle bieten wir Ihnen:

  • kompetente und unabhängige Inspektionen;
  • hohe Fachkompetenz im Bereich der Niederspannungsinstallation;
  • transparente und nachvollziehbare Berichte;
  • flexible Terminvereinbarung.

Sie benötigen eine akkreditierte Inspektion nach NIV Art. 13, 14 oder 15?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung oder vereinbaren Sie direkt einen Termin. Wir unterstützen Sie mit fachkundigen, unabhängigen und lösungsorientierten Inspektionen.

FAQ eingeschränkte Installationsbewilligungen

Wer benötigt eine akkreditierte Inspektion?

Unternehmen mit einer eingeschränkten Installationsbewilligung nach NIV Art. 13, 14 oder 15 müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und sich den vorgesehenen Inspektionen unterziehen.

Wie lange dauert eine Inspektion?

Der Zeitaufwand richtet sich nach Art und Umfang der Installationsarbeiten sowie der vorhandenen Dokumentation.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Werden Abweichungen festgestellt, werden diese im Inspektionsbericht dokumentiert. Nach der Behebung der Mängel kann eine Nachkontrolle erforderlich sein.
Jetzt Inspektion anfragen