Ihr Partner für periodische Elektrokontrollen im Raum Bern und Solothurn

Die entric AG ist ein Unternehmen mit viel Erfahrung im Bereich der Elektrosicherheit. Installationskontrollen führen wir in den Kantonen Bern und Solothurn und darüber hinaus mit viel Leidenschaft und Professionalität aus. Wir kontrollieren elektrische Anlagen in produzierenden Betrieben, Bürogebäuden, in Spitälern, Schulen, Einkaufszentren und weiteren gewerblichen Einrichtungen, in Ein- oder Mehrfamilienhäusern und vieles mehr. Die entric AG und ihre Mitarbeitenden sind vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI als unabhängiges Kontrollorgan im Verzeichnis von allgemeinen Installations- und Kontrollbewilligungen (AIKB) eingetragen und damit befugt, periodische Elektrokontrollen, Abnahmeprüfungen bzw. Installationskontrollen von Neuinstallationen und PV-Anlagen, sowie Prüfungen bei Handänderung schweizweit vorzunehmen.

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Elektrokontrolle in Bern und Solothurn: Der Ablauf

Der Ablauf einer periodischen Elektrokontrolle ist für alle Arten von Anlagen gleich. Die einzelnen Prozessschritte sind im Detail in Kapitel 6 der Niederspannungsinstallationsnorm (NIN) geregelt. Die Durchführung der Kontrolle kann jedoch nach Grösse der Anlage unterschiedlich lange dauern. Es kommt darauf an, ob z. B. die Produktionsanlage eines Grossunternehmens oder ein Einfamilienhaus nach einer Handänderung geprüft wird. Kontaktieren sie uns noch heute, wenn sie gerne wissen möchten, wie lange die Prüfung ihres Objekts in Anspruch nehmen wird. Wir stehen ihnen schnell und kompetent zur Seite. Grundlegende Informationen zu periodischen Elektrokontrollen erhalten sie z. B. über das Merkblatt “periodische Kontrolle der elektrischen Installationen” des ESTI oder bei ihrem Netzanbieter oder Energieversorger (z. B. BKW, ewb) direkt.

 

Ganz allgemein kann eine periodische Elektrokontrolle für Gewerbe und Private in der Schweiz in folgende Prozessschritte aufgeteilt werden:

  1. Aufforderung durch Netzbetreiber
  2. Unabhängige Kontrollfirma kontaktieren
  3. Kontrolle vor Ort
  4. Bei entdeckten Mängeln: Mängelbehebung durch einen konzessionierten Elektroinstallateur, beauftragt durch den Eigentümer der Installation
  5. Bei erfolgreicher Elektrokontrolle: Erfassung Prüfprotokoll und Ausstellung des Sicherheitsnachweises (SiNa)

Kontrollintervalle für eine periodische Elektrokontrolle in Bern, Solothurn und dem Rest der Schweiz

Die Kontrollintervalle für Sicherheitskontrollen elektrischer Anlagen sind in der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) geregelt. Weiter regelt diese u.a. die Pflichten der Eigentümer elektrischer Anlagen und die Aufgaben der Kontrollorgane und Netzbetreiber im Detail. Art. 36 NIV beschreibt die Pflicht zur periodischen Kontrolle und verweist auf den Anhang des Verordnungstextes, wo die Kontrollperioden aufgeführt sind. Die Kontrollperioden lauten vereinfacht wie folgt:

  • Alle 20 Jahre für private Wohngebäude
  • Alle 10 Jahre für gewerbliche Werkstätten, Bürogebäude, landwirtschaftliche Betriebe etc.
  • Alle 5 Jahre für öffentliche Bauten wie Warenhäuser, Restaurants, Schulen, Spitäler etc.
  • Alle 3 Jahre für explosionsgefährdete Bereiche
  • Jährlich für temporäre Installationen wie z. B. Baustellen

Die vollständige, detaillierte Übersicht mit allen Spezialfällen (z. B. Elektrokontrolle bei Umbau) ist im Anhang der NIV zu finden. Es lohnt sich in jedem Fall bei Unklarheiten, mit Experten für periodische Elektrokontrollen in Kontakt zu treten und erweiterte Abklärungen zu treffen.

Keine Sorge bei der Terminplanung: Ihr Netzbetreiber kontaktiert Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode – damit bleibt genügend Zeit, einen Termin bei einer kontrollberechtigten Firma wie der entric AG zu vereinbaren. Wir sind gerne für Sie da!

Jetzt einen Termin für eine periodische Elektrokontrolle buchen!

Sie wissen bereits, welche Dienstleistung Sie von uns in Anspruch nehmen möchten? Dann klicken Sie jetzt auf den Button “Termin buchen”. Dort können Sie per E-Mail oder telefonisch Ihre Kontrolle von Elektroinstallationen vereinbaren. Noch unsicher, in welche Richtung es gehen soll? Kein Problem. Wir stehen Ihnen bei allen Themen bezüglich Elektrosicherheit gerne auch telefonisch unterstützend zur Seite.

Das kostet die Prüfung elektrischer Anlagen

Die Kosten für Elektrokontrollen variieren stark nach zu prüfender Anlage. Bei aufwändigeren, längerfristigen Arbeiten für Unternehmen wird nach Stunden abgerechnet, die Abrechnung einer Installationskontrolle bei Privaten erfolgt oft pauschal. Eine Einsicht in unsere Preise für alle Arten von Kontrollen elektrischer Anlagen finden sie hier.

Die Kontrolle industrieller Anlagen und von Anlagen im Gewerbe, auf Bauernhöfen, in Restaurants, Büroräumen, Schulen etc. wird mit CHF 135 / Stunde verrechnet. Kontaktieren Sie uns bei dieser Art von Kontrolle am besten für eine personalisierte Offerte. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine auf sie zugeschnittene Lösung zu finden.

Die Prüfung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses wird pauschal abgerechnet und kostet CHF 390. Leistungen wie die Kontrolle von Zähler, einer PV-Anlage oder Ladestationen für Elektroautos werden mit zusätzlich CHF 50 – 150 verrechnet. Bei Wohnungen als Einzelauftrag oder bei der periodischen Kontrolle von Mehrfamilienhäusern kontaktieren sie uns ebenfalls am besten direkt für weitere Abklärungen.

Bei der entric AG wird Ihnen rasch und professionell geholfen, wenn es um die Prüfung von Anlagen in Industrie, Gastronomie, Schulen oder Gewerbe sowie von Ein- und Mehrfamilienhäusern und von Stockwerkeigentum geht. Dank flacher Hierarchien profitieren Sie bei uns von Tarifen, die unter den branchenüblichen Werten liegen – mehr Kontrolle für weniger Geld. Überzeugen Sie sich selbst!

Darum sind Installationskontrollen in der Schweiz notwendig

Es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass Menschen, Tiere und Infrastruktur vor Bränden und / oder Stromschlägen weitgehend geschützt sind. Um diesen Schutz gewährleisten zu können, sind Installationskontrollen in der Schweiz über die Verordnung für elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) gesetzlich vorgeschrieben.

Electrosuisse meldet, dass bei 70 – 80% der Kontrollen Mängel festgestellt werden, wobei viele davon auf Fahrlässigkeit oder Unwissen zurückzuführen seien. Fehlende Abdeckungen oder mangelhafte Isolierungen führen zu schlimmen Elektrounfällen, gerade wenn Kinder in greifweite dieser Gefahrenstellen kommen.

Elektrizität und Blitzschlag gehören zudem zu den häufigsten Brandursachen schweizweit. In den Jahren 2005 – 2024 entstanden 34.5% aller Brände durch Blitzschlag, 26.9% durch Elektrizität. Dank regelmässiger Inspektion elektrischer Anlagen und der Installation einer Blitzschutzanlage lassen sich diese Risiken verringern.

Die Mitarbeitenden der entric AG sind Experten im Erkennen von elektrischen Gefahren. Dank regelmässigen Weiterbildungen und dem Fokus auf Spezialbereiche wie z. B. Explosionsschutz sind wir immer auf dem neuesten Stand der Dinge und helfen Ihnen dabei, zu Hause oder auf der Arbeit ein sicheres Umfeld zu schaffen.

Aufforderung zur Elektrokontrolle von BKW oder EWB – jetzt eine ESTI-kontrollberechtigte Firma beauftragen!

Sie haben eine Aufforderung für eine periodische Elektrokontrolle von den Bernischen Kraftwerken (BKW Energie AG), von Energie Wasser Bern oder einem anderen Netzbetreiber (z. B. Regio Energie Solothurn, Localnet Burgdorf, Energie Thun AG) erhalten? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Die entric AG stellt ihnen nach erfolgter Prüfung rasch, professionell und rechtskonform einen Sicherheitsnachweis (SiNa) inkl. Mess- und Prüfprotokoll aus – egal ob für Anlagen im Gewerbe, private Haushalte oder nach einer Handänderung. Wir sind ein vom ESTI-anerkanntes, unabhängiges Kontrollorgan für periodische Elektrokontrollen aller Art. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Offerte. Wir sind gerne für Sie da.

Jetzt bei entric eine Installationskontrolle buchen!

Elektrokontrolle bei Handänderung – wer muss bezahlen?

Die NIV schreibt vor, dass bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten periodischen Elektrokontrolle eine neue Kontrolle der Anlagen vorgenommen werden muss. Die Handänderung bedeutet den Übergang von Nutzen und Risiken der Liegenschaften vom Verkäufer auf den Käufer. Im Sinne der Vertragsfreiheit steht es den Vertragspartnern frei zu regeln, ob der Käufer oder der Verkäufer der Liegenschaft die Kosten der Kontrolle trägt. Es ist rechtlich gesehen nicht abschliessend geklärt, ob diese Kosten fix der Käufer- oder Verkäuferschaft zufallen sollten – es gibt Argumente für beide Seiten.

Eine Elektrokontrolle sowie die Kostenübernahme für die Behebung allfälliger Installationsmängel sollte also bei einer Handänderung in der Schweiz am besten bereits im Kaufvertrag vor dem Übergang der Liegenschaft geregelt werden. Ist die Liegenschaft an den Käufer übergegangen, muss die verantwortliche Partei innerhalb der gesetzlichen Frist einen Nachweis der erfolgten Installationskontrolle erbringen.

Der Käufer übernimmt beim Kauf unter Umständen ein Risiko, das er nicht kennt, denn der Eigentümer haftet immer. Aus Sicht der Elektrosicherheit ist es empfohlen, dass der Käufer die Organisation der Prüfung übernimmt, denn ultimativ ist es immer im Interesse des Käufers, dass die Liegenschaft sicher ist. Ein böswilliger Verkäufer hätte gar kein Interesse mehr daran, ob eine Liegenschaft und deren elektrische Anlagen in einem guten Zustand ist und will nur noch um jeden Preis verkaufen. Die Käuferschaft kann sich bei eigener Organisation der Installationskontrolle somit selbst einen Gefallen tun.

FAQ Installationskontrollen

Wer muss eine Elektrokontrolle bei einer Handänderung bezahlen?

Aufgrund der Vertragsfreiheit beim Verkauf einer Liegenschaft steht es den Vertragspartnern frei zu regeln, ob der Käufer oder der Verkäufer der Liegenschaft die Kosten der Kontrolle trägt.

Aus Sicht der Elektrosicherheit ist es empfohlen, dass der Käufer die Organisation der Prüfung übernimmt, denn ultimativ ist es immer im Interesse des Käufers, dass die Liegenschaft sicher ist.

Wer ist bei Elektroinstallationen in der Verantwortung?

Das ist in der NIV Art. 3 -5, dem sogennanten "Goldstandart der Elektrosicherheit", geregelt. Dort heisst es zum Beispiel:

"Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden"

Ultimativ ist immer der Eigentümer der Anlage in der Pflicht, denn in der NIV heisst es weiter:

"Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen"

Anlagen müssen immer sachgemäss genutzt und allfällige Mängel umgehend behoben werden.

Was kostet eine Elektrokontrolle?

Die Kontrolle elektrischer Anlage im Gewerbe und in der Industrie wird mit CHF 135 / Stunde verrechnet.

Die Prüfung eines Einfamilienhauses kostet pauschal CHF 390. Leistungen wie die Kontrolle von Zähler, einer PV-Anlage oder Ladestationen für Elektroautos werden mit zusätzlich CHF 50 - 150 verrechnet.

Wir stellen Ihnen gerne eine Offerte für Ihre Anlage aus.