Blitzschutzkontrolle

Der Anlagebetreiber oder Eigentümer hat die Pflicht, Brandschutzeinrichtungen wie Blitzschutzanlagen instand zu halten.

Die vorgeschriebene Kontrollperiodizität liegt in der Regel bei 10 Jahren. Eine Kontrolle umfasst die Messung der im Erdreich liegenden Verbindungen sowie die Überprüfung, ob alle relevanten Dachaufbauten in das Fangsystem integriert sind.